Auf den anderen Seiten konnten Sie sich über den Umfang und den Ablauf einer Beratung sowie einer Planung durch uns als Elektroplaner informieren. Doch wie stellen Sie sicher, dass die Resultate am Bau durch die den Bau ausführenden Unternehmen mit den Ergebnissen der Elektroplanung übereinstimmen? In der HOAI sind genau dafür die beiden Phasen der Bauüberwachung sowie abschließenden Dokumentation vorgesehen. Doch was genau beinhalten diese?
Die Bauüberwachung
In der Bauüberwachung prüfen wir als Elektroplaner die Ausführung durch den von Ihnen bestimmten Auftragnehmer auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie selbstverständlich auch den einschlägigen Vorschriften. Hierbei findet eine ständige Absprache zwischen Ihnen als Bauherrn, dem Architekten sowie allen anderen beteiligten Fachplanern sowie Ausführungsbetrieben statt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Einhaltung des vorher gemeinsam festgelegten Zeitplanes gelegt, um so teure Bauverzögerungen zu vermeiden.
Die durch den Ausführungsbetrieb gestellten Rechnungen werden dabei durch uns als Elektroplaner anhand der Aufmaße sowie vor Ort geprüft und freigegeben. Etwaige Mängel durch Missachtung der Elektroplanung oder der allgemein anerkannten Regeln der Technik oder einschlägiger Vorschriften werden durch uns als Elektroplaner angemahnt. Weiterhin werden bei Abschluss der Maßnahme gemeinsam mit dem Ausführungsbetrieb und anderen an der Fachplanung Beteiligten Abnahmen und Funktionstests durchgeführt. Ferner unterstützen wir Sie als Bauherrn sowie auch den Ausführungsbetrieb bei notwendigen behördlichen Abnahmen, zum Beispiel durch Gutachter des TÜVs.
Sollten bei der gemeinsam durchgeführten Abnahme der Bauleistungen Mängel festgestellt worden sein, welche durch den Ausführungsbetrieb verursacht wurden, überwachen wir als Elektroplaner deren Beseitigung. Sind zusätzliche Leistungen durch den Ausführungsbetrieb erforderlich, deren Notwendigkeit während der Elektroplanung noch nicht ersichtlich war, prüfen wir diese entsprechend den Festlegungen der einschlägigen Vorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Wirtschaftlichkeit sowie auch gemeinsam getroffenen Festlegungen aus der voran gegangenen Planungsphase.
Gewährleistungsphase und zusätzlicher Service
Gerne unterstützen wir als Elektroplaner Sie oder den Ausführungsbetrieb auch beim Erstellen von Bestandsplänen, Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen oder dem Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen. Ebenso ist eine gemeinsame Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen möglich. Dies beinhaltet natürlich auch die Überwachung der Beseitigung dieser festgestellten Mängel durch den Ausführungsbetrieb.
Wir hoffen, Ihnen auf dieser und den anderen Seiten einen ersten Eindruck vermittelt zu haben, wie wir Sie als Elektroplaner bei der Umsetzung Ihres Projektes von der ersten Idee bis hin zur erfolgreichen kompletten Realisierung dieser Idee unterstützen können.
Die Referenzen
Einen Überblick über unsere Tätigkeit und unsere Erfahrungen als Elektroplaner können Sie sich in unseren Referenzen verschaffen. Haben Sie zu diesen Fragen oder wünschen Sie eine erste unverbindliche Beratung, zögern Sie nicht, uns sofort zu kontaktieren!